"Schläge gegen Feuerwehrleute oder bewusste Sabotage an ihren Geräten sind leider in verschiedenen Milieus gesellschaftsfähig geworden. Deshalb begrüßen wir die Verschärfung des Strafgesetzbuches sehr. Der Deutsche Bundestag hat damit ein starkes Signal gesetzt, dass Übergriffe auf Menschen, die helfen, durch nichts zu rechtfertigen sind", sagt Feuerwehr-Präsident Hans-Peter Kröger.
Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst stehen demnach auch unter dem Schutz des Paragraphen 113 Strafgesetzbuch (StGB, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte). Paragraph 305a StGB stellt künftig auch ihre Fahrzeuge und Geräte unter besonderen Schutz.
"Damit ist ein Systemwechsel vollzogen. Täter werden nicht mehr geschont. Zugleich stellt der Bundestag klar, dass Einsatzkräfte einen Schutzraum für hilfesuchende Bürgerinnen und Bürger bilden, der unantastbar ist. Wir werten dies auch als Bekenntnis der Abgeordneten zu dem oft riskanten, haupt- und ehrenamtlich geleisteten Dienst in den Feuerwehren", erklärt Dr. Jan Heinisch, Vorsitzender des Verbandes der Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen.
Der Jurist hatte den DFV bei der Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages vertreten. "Für diesen erfolgreichen Einsatz danke ich Jan Heinisch sehr", betont DFV-Präsident Kröger.
Quelle: DFV-Pressedienst - www.feuerwehrverband.de
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Bei Übergriffen und Gewalt auf Einsatzkräfte der Feuerwehr, des Rettungsdienstes, Katastrophenschutzes und dessen Fahrzeuge und Ausrüstung gelten künftig harte Strafen. Lesen Sie mehr in der Presseinformation des Deutschen Feuerwehrverband.



